Zwischen Fernweh und Finanzamt – was Rentner im Ausland wissen sollten
Artikel v. 30.08.2022 / überarbeitet 22.07.2025
Ruhestand im Ausland – das klingt nach Sonne, Strand und entspanntem Leben.
Aber was bedeutet das eigentlich steuerlich?
Klar ist: Dein Rentnerdasein wird nicht plötzlich steuerfrei.
Welches Finanzamt ist zuständig? Gibt es zentrales Finanzamt oder ist dein bisheriges Wohnsitzfinanzamt zuständig? Was, wenn du neben Renteneinkünften noch andere Einkünfte erhältst?
In diesem Artikel erkläre ich, was Du steuerlich beachten solltest, bevor Du Deine Rente an einem tropischen Strand genießt – oder in den Bergen genießt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Warum als Rentner auswandern?
- 2. Steuerpflicht – beschränkt oder unbeschränkt?
- 3. Wohnsitz – der Dreh- und Angelpunkt
- 4. Welches Finanzamt ist zuständig?
- 4.1 Wer ist RiA?
- 4.2 Wann ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig?
- 4.3 Die Ausnahme: Beamte im Ruhestand
- 4.4 Zuständigkeit bei weiteren inländischen oder ausländischen Einkünften
- 5. Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern
- 6. Darüber hinaus wichtig…
- 7. Fazit – Träume mit Steuerverstand oder zerrinnen sie im Sand?
1. Warum als Rentner auswandern?
"Die Rente ist nicht sicher!"
"Über 40 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und trotzdem muss Lieschen Müller jeden Euro umdrehen."
"Altersarmut droht!"
Diese und ähnliche Nachrichten und Schlagzeilen verfolgen uns mehr denn je. Durch die Klimakrise und den steigenden Gas- und Ölpreisen werden täglich Beispiele von älteren Personen gezeigt, die fleißig in die Rentenkassen eingezahlt haben, und am Ende sich keine Mahlzeit oder eine warme Wohnung leisten können.
Ganz aktuell in der Diskussion ist jetzt auch der Soli für Renten auf den Tisch gekommen - der sog. “Boomer-Soli.”
Ist es da verwunderlich, wenn sich der ein oder andere Rentner oder künftige Rentner überlegt, auszuwandern?
In ein Land auszuwandern, was einfach günstiger ist. Wo man mit seiner Rente auskommen kann?
Überlegungen in denen ich grundsätzliche in meinen Blogartikel "Was ist Geo-Arbitrage?" nachgehe. Dort findest du neben der Erklärung von "Geo-Arbitrage" auch Vor- und Nachteile dargestellt sowie eine Liste mit Ländern, die infrage kommen.
2. Steuerpflicht – beschränkt oder unbeschränkt?
Wenn du deinen Ruhestand ins Ausland verlegen möchtest – und dich jetzt fragst, was das für deine Steuerpflicht bedeutet….
Nun, es kommt darauf an.
Es gibt zwei Begriffe, die du kennen solltest:
unbeschränkte Steuerpflicht: Du zahlst in Deutschland Steuern auf Dein weltweites Einkommen – auch auf Deine Rente.
beschränkte Steuerpflicht: Du zahlst nur auf Einkünfte, die aus Deutschland stammen.
Was für dich gilt, hängt vor allem davon ab, ob du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast – oder einen sogenannten „gewöhnlichen Aufenthalt“. Mehr dazu gleich.
3. Wohnsitz – der Dreh- und Angelpunkt
Der Wohnsitz ist im Steuerrecht mehr als nur eine Adresse.
Es geht darum, wo du deinen Lebensmittelpunkt hast – also Deinen gewöhnlichen Aufenthalt.
Lebst du mehr als 183 Tage im Jahr im Ausland, kann das ein Hinweis auf eine Verlagerung sein.
Aber: Auch familiäre Bindungen, Besitz, Meldeadresse und persönliche Verbindungen spielen eine Rolle.
Hier lohnt sich der individuelle Blick – pauschale Aussagen helfen im konkreten Fall nicht weiter.
Für einen ersten Überblick schau gern in meinen Artikel Die 183-Tage-Regelung im Steuerrecht rein.
4. Welches Finanzamt ist zuständig?
4.1 Wer ist RiA?
Wenn du im Ausland lebst, kann das deutsche Finanzamt für Deine Renteneinkünfte zuständig bleiben.
Das betrifft vor allem die beschränkte Steuerpflicht – also dann, wenn du z. B. nur noch Einkünfte aus deutscher Rente beziehst.
Grundsätzlich ist "RiA" für dich zuständig, wenn du im Ausland lebst und aus Deutschland Rente beziehst. RiA ist die Abkürzung für "Rentenempfänger im Ausland" und dahinter verbirgt sich das Finanzamt Neubrandenburg. Dieses ist in Deutschland das einzige Finanzamt, das zentral für alle im Ausland lebenden Rentner zuständig ist. Vorausgesetzt, dass diese auch nur aus Deutschland ihre Renten beziehen.
Bei weiteren Einkünften kann ein anderes Finanzamt zuständig sein.
Übrigens: Es gibt auch die Möglichkeit, freiwillig weiter unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben – unter bestimmten Voraussetzungen. Das kann sinnvoll sein, wenn Du z. B. hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben in Deutschland geltend machen willst. Aber es ist kein Automatismus und muss beantragt werden.
„Grundsatz: Zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg („RiA“), wenn Du im Ausland lebst und ausschließlich deutsche Renten beziehst.
Heißer Tipp: Das Finanzamt Neubrandenburg hat auf seiner Webseite eine Menge Informationen und FAQs. Ein (Webseiten-) Besuch bei “RiA” lohnt sich auch jeden Fall unter: https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/“
4.2 Wann ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig?
Wie zuvor erwähnt ist das Finanzamt Neubrandenburg also grundsätzlich zuständig, wenn du im Ausland lebst und aus Deutschland nur Renten beziehst. Darüber hinaus kann es ebenfalls zuständig sein, wenn du neben Renten weitere Einkünfte beziehst. Diese müssen dann aber durch einen Steuerabzug abgegolten sein; z.B. Beamten-Pensionen, Arbeitslohn, Kapitalerträge.
Die zentrale Zuständigkeit des Finanzamtes Neubrandenburg betrifft daher nur steuerpflichtige Rentenempfänger, die mit Einkünften nach § 49 Absatz 1 Nummer 7 EStG (ab 2005) oder § 49 Absatz 1 Nummer 10 EStG (ab 2009) zu veranlagen sind. (Welche Renten darunter fallen, zeigt das Finanzamt Neubrandenburg hier).
Hast du weitere Einkünfte ohne Steuerabzug im Inland (z.B. aus Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung), dann ist das Finanzamt zuständig, wo die Tätigkeit ausgeübt wird oder wo sich das Inlandsvermögen befindet. Schau zu letzterem Punkt auch unbedingt in meinen Blogbeitrag "Ausgewandert: Grundstücke im Inland und die Steuerpflicht."
4.3 Die Ausnahme: Beamte im Ruhestand
Eine Ausnahme bilden allerdings im Ausland lebende Beamte im Ruhestand, die nur ihre deutsche Pension erhalten. Sie erhalten auch keine weitere Rente. Dieser Personenkreis wird vom Finanzamt Neubrandenburg (RiA) betreut.
Hintergrund ist, dass Pensionen - wie auch die Zahlungen an die Beamten während des aktiven Dienstes - nach § 19 EStG als Lohn versteuert werden. Auskünfte erteilt dann das Finanzamt, wohin der ehemalige Dienstherr die Lohnsteuer abführt.
4.4. Zuständigkeit bei weiteren inländischen oder ausländischen Einkünften
Beziehst du als im Ausland wohnender Rentner weitere Einkünfte, die unter § 49 EStG fallen, und sind diese nicht durch einen Steuerabzug abgegolten (§ 50 Absatz 2 Satz 1 EStG), richtet sich die Zuständigkeit, für die Veranlagung der Steuererklärung nach § 19 AO.
Schauen wir uns die sich ergebenden Folgen einmal in ein paar Beispielen an:
Beispiel 1:
Neben der Rente werden auch inländische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 49 Absatz 1 Nummer 6 EStG) bezogen.
Zuständiges Finanzamt: in dessen Bezirk das vermietete Objekt belegen ist (§ 19 Absatz 2 Satz 1 AO).
Beispiel 2:
Neben einer Rente werden noch Ruhegehälter oder Betriebsrenten eines früheren deutschen Arbeitgebers bezogen. Es handelt sich um Einkünfte nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 EStG, die damit unter die inländischen Einkünfte nach § 49 Absatz 1 Nummer 4 EStG fallen.
Grundsätzlich gilt die Einkommensteuer durch den Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers als abgegolten.
Zuständiges Finanzamt: Finanzamt Neubrandenburg, weil die Ruhegehälter oder Betriebsrenten bei der Veranlagung der Rente nicht berücksichtigt werden
Beispiel 2 - Ausnahme:
Sachverhalt wie oben. Wenn jedoch
a) eine Veranlagung gewünscht ist, in der die Einkünfte einbezogen werden sollen (was für EU/EWR-Bürger mit Wohnsitz in einem solchen Staat möglich ist) oder
b) ein Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig gestellt werden soll,
Zuständiges Finanzamt: Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers, für die Veranlagung der eigenen Einkommensteuererklärung
Damit erfolgt dann einheitlich auch die Berücksichtigung der Rente nach § 49 Absatz 1 Nummer 7 oder 10 EStG (§ 50 Absatz 2 Satz 3 EStG) von diesem Finanzamt (keine Zuständigkeit von Finanzamt Neubrandenburg "RiA").
Beispiel 3:
Neben einer Rente werden weitere (andere) ausländische Einkünfte erzielt oder weitere Einkünfte aus Deutschland, die nicht in § 49 EStG aufgeführt sind
Zuständiges Finanzamt: Finanzamt Neubrandenburg
5. Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern
Mit 96 Ländern hat Deutschland ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Etwa 40 dieser DBA regeln, dass Rentner nicht doppelt besteuert werden.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln also, welches Land wann das Besteuerungsrecht hat.
Aber: Jedes Abkommen ist anders!
Die Besteuerung deutscher Renten im Ausland unterscheidet sich je nach Zielland erheblich.
So führt der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. beispielhaft folgende Länder auf, bei denen Rentenbezieher in Deutschland Steuern zahlen müssen, wenn sie dort ihren neuen Wohnsitz haben:
Belgien
Dänemark
Großbritannien
Irland
Italien
Kroatien
Österreich
Polen
...
Du möchtest andere Länder prüfen?
Ein paar Beispiele findest du unten – z. B. zu Spanien, Thailand und Portugal. Sie zeigen, wie unterschiedlich die steuerlichen Regelungen in den Zielländern sein können.
📌 Wichtig: Es geht hier nicht um eine vollständige Beratung für jedes Land – sondern um einen ersten Überblick. Die Idee ist vielmehr: Deine Freiheit bewusst gestalten, ohne steuerliche Überraschungen.
👉 Auch im Ausland kann die Steuerlast hoch sein – oder anders verteilt. Deshalb lohnt sich ein Blick in das jeweilige DBA, besonders wenn du deine Rentenbezüge strategisch planen möchtest.
Aktuelle Übersichten zu Spanien, Thailand und Portugal:
🔸 Spanien
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorhanden: Ja.
Steuerpflicht:
Grundsätzlich ist die deutsche Rente bei einem Wohnsitz in Spanien voll in Spanien zu versteuern (unbeschränkte Steuerpflicht in Spanien).
Deutschland hat für Rentenbezieher ab 2015 ein begrenztes Quellenbesteuerungsrecht (5% auf Bruttorente, ab 2030 10%), das heißt: Deutschland erhebt eine eigene Steuer auf diese Rente.
Die in Deutschland gezahlte Steuer wird bei der spanischen Steuer lastengleich angerechnet (Anrechnungsmethode, um Doppelbesteuerung zu vermeiden).
Kein Progressionsvorbehalt in Spanien statt.
Das heißt konkret: Die deutsche Rente muss in Spanien - wie das gesamte Welteinkommen - versteuert werden, inklusive der deutschen Rente. Spanien rechnet nur die in Deutschland gezahlte Quellensteuer auf die spanische Steuer an.
Quellen: DBA Deutschland - Spanien, Anwalt.de, Deutsche Rentenversicherung (DRV), Finanzamt Neubrandenburg und VLH Steuerinformationen 2025.
🔸 Thailand:
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorhanden: Ja, seit 1967, jedoch mit Besonderheiten.
Steuerpflicht: Thailand hat grundsätzlich das Besteuerungsrecht für deutsche gesetzliche Renten, jedoch
Bis 2023: In der Praxis keine Besteuerung auf aus dem Ausland stammende, nicht überwiesene Einkünfte.
Seit 2024: Thailand besteuert Auslandseinkünfte (einbezahlte Rente), sofern diese nach Thailand überwiesen werden.
Dennoch erhebt Deutschland auf die gesetzlichen Renten im Regelfall keine Steuer, sofern Wohnsitz in Thailand besteht, da das DBA dies ausschließt. Für betriebliche/ private Renten kann Deutschland weiterhin besteuern.
Steuererklärung: Renten, die in Thailand ankommen, müssen seit 2024 versteuert werden. Deutschland besteuert grundsätzlich die gesetzliche Rente bei Wohnsitz Thailand nicht.
Quellen: DBA Deutschland - Thailand, Auswärtiges Amt (Informationen zu Thailand und Besteuerung), Deutsche Rentenversicherung (DRV), Finanzamt Neubrandenburg und VLH Steuerinformationen 2025.
🔸 Portugal
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorhanden: Ja.
Alte Regelungen (bis 2020): Viele ausländische Renten waren unter dem sogenannten NHR-Status (Residente Não Habitual) steuerfrei.
Seit April 2020 / 2024: Das NHR-Programm sieht für neue Zuzügler eine Besteuerung der ausländischen Renten mit pauschal 10% vor.
Stand 2025: Das NHR-Privileg wurde für neue Zuziehende weitgehend gestrichen. Die deutsche Rente ist damit nach portugiesischem Recht i.d.R. in Portugal regulär zu versteuern, meist nach dem dortigen Einkommensteuertarif.
Deutsche Besteuerung: Das Besteuerungsrecht an gesetzlichen Renten liegt in aller Regel allein bei Portugal, Deutschland verzichtet gemäß DBA auf die Besteuerung.
Sonderfall Bestandsrentner: Wer sich noch bis 31.12.2023 für NHR qualifiziert hat, kann bis max. 2032 vom alten Sondertarif profitieren.
Quellen: DBA Deutschland - Portugal, Deutsche Rentenversicherung (DRV), Finanzamt Neubrandenburg und VLH Steuerinformationen 2025.
Zwischenfazit: In beliebten Auswanderungsländern gibt es also teils komplexe Regelungen. Die Rente wird dort nicht automatisch niedriger besteuert – oder überhaupt komplett dort versteuert.
Die Länderbeispiele dienen der Veranschaulichung, worauf es bei der steuerlichen Bewertung ankommen kann – sie ersetzen keine individuelle Beratung. Es lohnt sich also, das konkrete DBA genau zu prüfen – besonders, wenn du mit Steuerersparnissen planst.
6. Darüber hinaus wichtig…
Beschränkte Steuerpflicht und Ehegattensplitting:
Bei Wegzug entfällt Splitting-Freibetrag, bleibt nur auf Antrag
Krankenversicherung:
Innerhalb EU/EWR bleibt KK erhalten (EG-Verordnung 883/2004), in Drittstaaten ggf. Anwartschaft nötig
Lebensbescheinigung:
Jährlich notwendig, sonst werden Rentenzahlungen eingestellt Wikipedia.
7. Fazit – Träume mit Steuerverstand oder zerrinnen sie im Sand?
Ein Leben unter Palmen kann reizvoll sein – muss es aber nicht.
Welche Länder infrage kommen hängt von einigen Faktoren ab - wie zum Beispiel:
Infrastruktur,
Klima,
Lebenshaltungskosten,
medizinische Versorgung - als Rentner sicher auch wichtig
natürlich auch deine persönliche Vorliebe
Das sind fünf wichtige Punkte - und da sind Steuern nicht einmal erwähnt. Bewusst! Denn es kommt nicht nur auf den Aspekt der Steuern an.
Um den Kopf frei zu haben für das, was im Ruhestand wirklich zählt – mit oder ohne Hängematte - sind einige Dinge zu beachten!
Die steuerliche Behandlung deutscher Renten bei Auswanderung ist komplex, Regelungen und Fristen ändern sich, ist vom Zielland sowie von der Rentenart abhängig.
Ob du letztendlich aber nach deiner Auswanderung Steuern sparst oder draufzahlst, hängt von vielen Faktoren ab. Hast du dich für ein oder mehrere mögliche Auswander-Länder entschieden, dann lohnt sich ein genauer Blick auf das Thema Steuern.
👉 Weiterlesen – wenn Du tiefer einsteigen willst:
Wie Lebenshaltungskosten, Lebensstil und Steuern zusammenhängen – nicht nur für Rentner:innen spannend.
🔗 Die 183-Tage-Regelung im Steuerrecht
Wann ein Wohnsitzwechsel auch steuerlich einer ist – und was es mit dem „gewöhnlichen Aufenthalt“ auf sich hat.
🔗 Ausgewandert: Grundstücke im Inland und die Steuerpflicht
Wenn Du auch nach dem Umzug noch Immobilien in Deutschland hast.